Tipps für Vermieter von Wohnungen und Häusern

1. Marktlage, Mietanalyse und Mietpreis

Wenn Sie oder wir eine Immobilie neu vermieten, stellen wir uns immer zuerst die Frage nach dem richtigen Mietpreis. Welche Miete kann ich für meine Immobilie heute verlangen?

Die üblichen Quellen wie Mietenspiegel und aktuelle vergleichbare Angebote in der Zeitung und den einschlägigen Internetportalen sollten Sie auf jeden Fall einsehen. Den Mietspiegel für Fürth per 01.07.2016 können Sie hier für 3,- Euro anfordern: http://www.fuerth.de/Home/stadtentwicklung/wohnen/Qualifizierter-Mietspiegel-erschienen.aspx

Der Mietspiegel für Nürnberg vom 01.08.2016 kann für 2,50 Euro unter anderem beim Amt für Stadtforschung und Statistik, den Bürgerämtern, beim Haus- und Grundbesitzerverein Nürnberg sowie beim Deutschen Mieterbund Nürnberg und Umgebung e.V. erworben werden. Natürlich verfügen wir als Immobilienmakler auch über die aktuellen Mietspiegel.

Aufgrund der Vielzahl unserer Vermietungen (in den letzten Jahren haben wir bei der Vermittlung von weit über 1000 Mietverträgen mitgewirkt) können wir zusätzlich die Vermietungspreise aus Ihrer Nachbarschaft für Sie analysieren. Weiterhin sollten Sie prüfen, ob Sie durch geeignete Renovierungs- und Sanierungsmaßnahmen auch höhere Mieten erzielen können. Außerdem sollten Sie in regelmäßigen Abständen überprüfen, ob die Mieten Ihrer laufenden Mietverträge erhöht werden können. Aber seien Sie vorsichtig – vergleichen Sie nicht Äpfel mit Birnen. Wichtige Vergleichskriterien zu anderen Wohnungen sind Lage, Haustyp, Energiewert, Ausstattung wie Balkon, Wannenbad mit Fenster, Einbauküchen, etc. Gerne unterstützen wie Sie auch mit einer kostenlosen Mietwertanalyse.

2. Marketing: Anzeige in der Zeitung oder im Internet?

Grundsätzlich gilt: je mehr Interessenten Sie für Ihre Wohnung haben, um so besser können Sie Ihren Lieblingsmieter auswählen. Daher nutzen Sie alle möglichen Werbekanäle wie Anzeigen in Zeitungen, Internetportalen, Aushänge am Schwarzen Brett oder in der Firma, Nachbarschaftsinfo, Nasenschilder („Sie schauen gerade in Ihre neue Wohnung“-Schild), Flyer …

Beachten Sie bei Zeitungsanzeigen nicht kryptische und unverständliche Abkürzungen zu verwenden. Denken Sie bitte bei allen Werbeaktionen an die Vorschriften der Energieeinsparverordnung, also daran dass z.B. alle notwendigen Kennziffern zum Energieausweis in Ihren Anzeigen enthalten sind.

3. Die Besichtigung – der Interessent

Folgende Punkte gilt es zu beachten:

- Vorbereitung, Unterschiede Sommer / Winter (Licht), Aufgeräumt, Treffpunkt

- Ablauf: Lassen Sie den Interessenten die Immobilie entdecken!

- Geschwindigkeit - Leerstände vermeiden

- Absichten der Anrufer, Qualität der Besichtigung

- Tipps: Verbindlichkeit schaffen bei der Terminvereinbarung. Keine persönlichen Daten nennen.

- Der geeignete Wochentag, der passende Treffpunkt, der ordentliche Zustand, der richtige Rhythmus

4. Mieterauswahl – Es geht um ihr Vermögen

Entscheiden Sie sorgfältig wer Ihr Vermögen nutzen darf – lassen Sie sich eine Selbstauskunft geben und Auskünfte aus Auskunfteien wie z.B. Schufa, Creditreform oder Bürgel.

Lassen Sie sich ggfls. Verdienstnachweise zeigen.

5. Abschluss und Abwicklung

Verwenden Sie aktuelle Verträge vom Haus- und Grundbesitzerverein oder lassen Sie sich von Ihrem auf Mietrecht spezialisieren Anwalt beraten. In der Praxis treffen wir oft auf alte Vertragsmuster, die ungültige Bestimmungen enthalten oder auf falsch ausgefüllte Mietvertäge. Weiterhin sollten Sie sich spätestens bei Vertragsunterschrift den Personalausweis des Mieters zeigen lassen.

Für die Kaution/Mietsicherheit gibt es mehrere Möglichkeiten, z.B.:

- in Form von Bargeld
- als Verpfändung z.B. eine Sparguthabens
- als Bürgschaft oder
- als Kautionsverischerung

Über das für und wieder der einzelnen Formen sollten Sie sich rechtzeitig Gedanken machen oder ebenfalls beraten lassen.

Weiterhin sollten Sie Wert auf ein ordentliches Übergabeprotokoll legen. Je mehr Details Sie zu Zustand, Ausstattung etc. bei der Übergabe vermerken, umso weniger Streitigkeiten gibt es dann bei einem späteren Auszug.